betreuungsplätzen zu erschweren. Die bestehenden Richtlinien seien am 1. September 2014 von der KESB mit den "Richtlinien zur Bewilligung und Aufsicht von Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung" angepasst worden. Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen von kantonsansässigen Kinderkrippen und -horten seien die Richtlinien in der Folge adaptiert und nach einer Vernehmlassung und einer Sitzung – wobei auch ein Vertreter der K. anwesend gewesen sei – am 1. September 2016 in Kraft gesetzt worden. Als für die Bewilligungserteilung zuständiger Stelle obliege es der KESB, die Konkretisierung im Sinn eines internen Beurteilungsinstruments zu erlassen.