Im Weiteren bezieht sich die KESB auf die unter der Herrschaft des bis 31. Dezember 2012 gültig gewesenen Vormundschaftsrechts vom Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schaffhausen erlassenen "Richtlinien für die Bewilligung von Kindertagesstätten" (gültig ab 1. Januar 2007) und ein hierzu ergangenes Begleitschreiben an die Vormundschaftsämter vom 20. Dezember 2006, wonach aus politischen Gründen darauf verzichtet worden sei, bei den Anforderungen an die Räumlichkeiten eine Mindestzahl an Quadratmetern zu empfehlen. Dies mit der Überlegung, die Anforderungen an die Kinderbetreuungsinstitutionen nicht unnötig durch kantonale Auflagen zu erhöhen und damit die Schaffung von Kinder-