Wie sich aus den Akten der KESB über den Sohn des Beschwerdeführers ergibt, war die Frage der Akteneinsicht bzw. angeblich fehlender Unterlagen seit längerem Gegenstand eines umfangreichen Mail- und Schriftverkehrs zwischen dem Beschwerdeführer und Mitarbeitenden zunächst der Vormundschaftsbehörde bzw. des Vormundschaftsamts der Stadt Schaffhausen und hierauf der KESB. Dem Beschwerdeführer wurde schon mehrmals Einsicht nicht nur in die Akten der KESB, sondern auch in die Unterlagen der heutigen Beiständin und des früheren Beistands seines Sohns gewährt. Dabei konnte er selbstverständlich nur effektiv bestehende Unterlagen einsehen.