Mit Schreiben vom 1. März 2013 stellte die Beiständin bei der Gemeinde einen begründeten Antrag auf subsidiäre Kostengutsprache. Diesem Schreiben legte sie ein E-Mail vom 21. Februar 2013, den Austrittsbericht des Sonderschulinternats C, die Empfehlungen der Interdisziplinären Fachgruppe Jugendhilfe vom 25. Februar 2013 sowie den Austrittsbericht der Klinik D vom 16. Dezember 2011 bei. Sie berichtete zudem ausführlich vom Vorstellungsgespräch vom Vortag in A. Schliesslich fügte sie an, sobald sie wisse, dass das Kind X aufgenommen werde, werde sie bei der KESB den Antrag stellen, dass die Obhut nach Art. 310 ZGB dem Schulund Therapieheim A übertragen werde.