Die soziale Situation des Kindes X, die bisherige Förderung und die von der Beiständin geplante und schon vorbereitete Platzierung im Schul- und Therapieheim A wurden intensiv beraten. Dabei bestand Konsens, dass dieses Schulund Therapieheim für das Kind X richtig und geeignet sei. Das kantonale Sozialamt schlug der Gemeinde eine befristete subsidiäre Gesamtkostengutsprache vor. Anschliessend sei im Zeitrahmen des Jahres 2013 die definitive Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinde gerichtlich zu klären.