Anschliessend sei im Zeitrahmen des Jahres 2013 die definitive Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinde gerichtlich zu klären. Die Bereitschaft der Fachstelle Sonderpädagogik für die Prüfung des Antrags auf Änderung der Durchführungsstelle und Verlängerung der internen Sonderschulung wurde begrüsst. Mit Schreiben vom 1. März 2013 stellte die Beiständin bei der Gemeinde einen begründeten Antrag auf subsidiäre Kostengutsprache.