2014 Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 449b und Art. 450 Abs. 2 ZGB; Art. 52 Abs. 2 EG ZGB. Legitimation und Anhörungsrecht der kostenpflichtigen Gemeinde im Kindesschutzverfahren (OGE 30/2013/9 vom 23. Januar 2014)1 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht Die Gemeinde, die Kosten einer Kindesschutzmassnahme zu tragen hat, ist legitimiert, den Entscheid der KESB mit Beschwerde anzufechten (E. 3a). Die Gemeinde ist vorgängig zu informieren und anzuhören; ihr steht zudem das Akteneinsichtsrecht zu (E. 3b).