X. und Y. sind britische Staatsangehörige und leben seit 2017 getrennt. Aus der Beziehung sind zwei Kinder hervorgegangen. Kurz nach der Trennung brach der Kontakt von Y. zu den Kindern ab, was im Wesentlichen auf das Verhalten von X. zurückzuführen war. Im Jahr 2019 zog X. ohne Wissen von Y. mit den Kindern von Grossbritannien in die Schweiz. Einige Monate später entzog die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Schaffhausen X. das Aufenthaltsbestimmungsrecht und platzierte die Kinder in einem Kinderheim. Als Y. vom Aufenthaltsort der Kinder erfuhr, gelangte er ans Obergericht und beantragte die sofortige Rückführung der beiden Kinder nach Grossbritannien.