2020 Internationale Kindesentführung; Voraussetzungen der Rückführung – Art. 3, Art. 5 und Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Im Anwendungsbereich des HKÜ ist der Begriff "Sorgerecht" vertragsautonom und weit auszulegen; wem dieses Recht zukommt, bestimmt sich nach der Rechtsordnung des Staates, in welchem das Kind vor der Entführung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (E. 3).