4.3.1. Der Gesuchsteller hat unbestrittenermassen seit Juni, spätestens August 2017 keinen Kontakt mehr zu den Kindern. In der Folge war es offenbar noch zweimal zu Kontaktversuchen mit der Gesuchsgegnerin gekommen; die Kinder konnte er jedoch nicht mehr sehen. Der Gesuchsteller vermag glaubhaft zu machen, dass er nach diesem Zeitpunkt bei einem Rechtsanwalt vorstellig geworden war und auch versucht hat, ein Mediationsverfahren einzuleiten, womit er zumindest erste Schritte zur behördlichen Durchsetzung seiner Rechtsansprüche nach britischem Recht unternommen hat.