2010 Veröffentlichung im Amtsbericht. Art. 58 Abs. 3 und Art. 59 Abs. 1 MSchG; Art. 267 Abs. 1 und Art. 297 Ziff. 2 ZPO. Vorprozessuale vorsorgliche Massnahmen im Immaterialgüterrecht; Zuständigkeit (OGE 20/2010/2 vom 13. August 2010) Das Obergericht ist zur Behandlung vorprozessualer vorsorglicher Massnahmen im Immaterialgüterrecht zuständig (Praxisänderung; E. 1c). Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils als Voraussetzung für vorsorgliche Massnahmen (E. 2). Aus den Erwägungen: