5.2.3. Auch in der kantonalen Rechtsprechung besteht – soweit ersichtlich – keine eindeutige Praxis. Vor dem Hintergrund der dargestellten bundesgerichtlichen Praxis und dem Meinungsstand in der Literatur entschied beispielsweise auch bereits das Kantonsgericht St. Gallen, dass kein klares Recht bezüglich der Frage bestehe, ob eine verkürzte Kündigungsfrist im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Zahlungsaufforderung ausreiche, um von einer wirksamen Zahlungsverzugskündigung auszugehen (KGer SG BS.2023.5 vom 15. September 2023 E. III.5b f.; bestätigt in KGer SG BE 2024.31 vom 31. Oktober 2024 E. III.7b).