Zürich 2018, N. 132 Fussnote 370 [Werde eine ausserordentliche Kündigung ausgesprochen, so sei dies dem Mieter kenntlich zu machen, i.d.R. durch Angabe des Kündigungsgrunds]; Wehrmüller Anna, Die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters bei der Miete von Wohnräumen: Ein Vergleich der Rechtslage in der Schweiz und in Deutschland, Diss. Luzern 2019, N. 114 [Es sei angezeigt, einen Hinweis auf den zur Kündigung führenden Sachverhalt bereits im Rahmen der Kündigungserklärung als Gültigkeitserfordernis zu verlangen]); Raoul Futterlieb, in: Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft [Hrsg.], Das schweizerische Mietrecht, Kommentar, 4. A., Zürich 2018, Art. 271 N. 66 [Der Empfänger der Kün-