2.4.2. Den Eingaben der Berufungsklägerinnen […] lässt sich kein entsprechender Antrag entnehmen. Vielmehr hat namentlich die Eingabe der Berufungsklägerinnen […] nicht ansatzweise die notwendige Vertretung zum Thema, sondern die Staatshaftungsklage an sich, nämlich den Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts. Auch der Eingabe des notwendigen Rechtsvertreters […] lässt sich kein entsprechender Antrag entnehmen.