11. Nach dem Gesagten ist der Beratervertrag zufolge Simulation unwirksam. Aus einem allfälligen dissimulierten Vertrag hat der Berufungskläger keinen Anspruch behauptet. Entsprechend erweist sich die Berufung als unbegründet. Sie ist abzuweisen und das vorinstanzliche Urteil zu bestätigen. 13