7. Zusammengefasst ist damit der Beweis erbracht, dass der Beratervertrag simuliert war. Der Gegenbeweis des Berufungsklägers ist gescheitert. Das simulierte Rechtsgeschäft ist zwischen den Parteien unwirksam (Art. 18 Abs. 1 OR; BGE 123 IV 61 E. 5c/cc; BGer 4A_665/2016 vom 15. Februar 2017 E. 3.1). 12 2024