gebern und Marktteilnehmern vermittelt hat, wie es unter dem Beratervertrag gefordert gewesen wäre. Die diesbezüglichen Aussagen des Berufungsklägers ("Wir sprachen häufig darüber, was im Immobilienmarkt los ist, was es für Herausforderungen gibt usw. Natürlich haben wir auch über grössere Volumina an Immobilientransaktionen gesprochen. Was sind für Spieler am Markt und ich habe ihm diese Links zur Verfügung gestellt, um ihn natürlich darauf hinzuweisen, dass es an der einen oder anderen Ecke nicht immer einfach ist.") sind denn auch äusserst vage und lassen keinen anderen Schluss zu.