S. hielt die Berufungsbeklagte aber hin und äusserte sich nicht konkret. Entsprechend verzögerte die Berufungsbeklagte die Bezahlung der Rate von EUR 45'000.−. C. erklärte dazu in einer Sprachnachricht vom 30. April 2020, dass er die EUR 5'000.− gezahlt habe, egal ob ein Deal zustande komme oder nicht, aber sie hätten sich ja geeinigt, dass die vollen EUR 50'000.− nur überwiesen würden, wenn wenigstens eine mündliche Bestätigung von S. vorliege und er wolle diese noch abwarten. Der Berufungskläger drängte mehrfach auf die zweite Ratenzahlung, unter anderem am Samstag 2. Mai 2020. Als Antwort kam gleichentags: "Am Monat [recte: Montag].