Weiter zeigt die WhatsApp-Unterhaltung deutlich, dass der Beratervertrag fast gleichzeitig mit dem S.-Vertrag unterzeichnet wurde. Der Unterhaltung lässt sich auch entnehmen, dass die zweite Zahlung gemäss Beratervertrag von EUR 45'000.− an die Bestätigung von S. gebunden war. Laut Beratervertrag wäre diese Summe bereits am 30. April 2020 fällig gewesen. S. hielt die Berufungsbeklagte aber hin und äusserte sich nicht konkret.