Mit anderen Worten lassen die wenigen immobilienbezogenen Nachrichten nicht den Schluss zu, dass der Berufungskläger tatsächlich eine Tätigkeit, wie im Beratervertrag vorgesehen, aufgenommen hatte. Vielmehr drehte sich praktisch die ganze Unterhaltung um die Beschaffung von Covid-19-Schutzausrüstung. Nachrichten wie die unter E. 5.3 zitierten und insbesondere die Nachricht von C. an den Berufungskläger: "Dein Scheiss Beratervertrag ärgert mich auch unmöglich. Ich habe dir genauso vertraut und habe kein Auftrag von [S.] bekommen und zahle 200k. Bis her habe ich nur Arbeit mit dir gehabt und an dich Geld bezahlt. Habe ich dir die Schuld gegeben für [S.] oder sonst was.