Er habe nie verstanden, wieso es den Vertrag beim Notar brauche, es sei um dasselbe gegangen. Es sei im Vergleich zum angestammten Geschäft der Berufungsbeklagten mit […]-Produkten um andere Grössenordnungen gegangen, insofern sei man bei der Unterzeichnung des Beratervertrags wohl etwas blauäugig gewesen. Die zweite Zahlung über EUR 45'000.− sei erfolgt, weil die Berufungsbeklagte sonst aus dem beabsichtigten Geschäft "rausgekickt" worden wäre. Die restlichen EUR 150'000.− hätten nach der Lieferung der Covid-19-Schutzausrüstung zum Flughafen in China bezahlt werden sollen.