5.8. Der Zeuge Q., Mitarbeiter der Berufungsbeklagten und bester Freund von C., bestätigte im Wesentlichen die Ausführungen von C.. Die Berufungsbeklagte sei aus dem Vertrieb und Verkauf von […] Produkten entstanden. Aufgrund der Pandemie habe sie ihre Kontakte in China genutzt, um Schutzausrüstung zu importieren. Es habe zwei Verträge gegeben. Einerseits den Beratervertrag und andererseits den notariell beglaubigten S.-Vertrag. Der Beratervertrag sei wohl am 23. April 2020, am Vortag der Beurkundung des S.-Vertrags, unterzeichnet worden, und am gleichen Tag seien EUR 5'000.− überwiesen worden, für den Erhalt des Kontakts zum Vertreter von S., K..