5.7. Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte C., Mitarbeiter der Berufungsbeklagten und Sohn des Geschäftsführers, in seiner formellen Parteibefragung, dass die Berufungsbeklagte den Vertrag in ihren Büroräumlichkeiten unterzeichnet habe. Der Berufungskläger habe den Vertrag elektronisch zugeschickt und es hätten keine Verhandlungen stattgefunden. Er habe seinen Vater eingeladen und ihm kurz erklärt, um was es gehe. Der Beratervertrag sei durch seinen Vater am selben Tag, als dieser ihm zugeschickt worden sei, unterzeichnet worden. Sie hätten den Vertrag sofort unterzeichnet und sofort die Zahlung von EUR 5'000.− geleistet.