Er habe ihn gefragt, wieso von Immobilien die Rede sei und sein Sohn habe gesagt, es gehe nur um Masken und Summen in Höhe von 20−30 Millionen. Die Zahlungen an den Berufungskläger in Höhe von EUR 50'000.− seien im Vertrauen darauf erfolgt, dass der Berufungskläger Kontakte bringen könne, sodass die Berufungsbeklagte Masken verkaufen könne. Weiter bestätigte er, den Vertrag zwischen der Berufungsbeklagten und den S.-Vertrag vom 23. April 2020 unterzeichnet zu haben.