Auf entsprechende Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, dass es beim Beratervertrag nur um Masken gehe. Er wisse nicht mehr genau, wann er den Vertrag unterzeichnet habe, aber es sei in F. gewesen. Er habe den Berufungskläger anlässlich der Vertragsunterzeichnung nicht gesehen. Sein Sohn habe ihm gesagt, er solle unterschreiben und er habe diesem vertraut. Er habe ihn gefragt, wieso von Immobilien die Rede sei und sein Sohn habe gesagt, es gehe nur um Masken und Summen in Höhe von 20−30 Millionen.