sein Sohn habe ihn gerufen, er habe mit diesem gesprochen, den Vertrag durchgelesen und danach unterzeichnet, da er der Geschäftsführer der Berufungsbeklagten sei. Sie hätten den Vertragsinhalt besprochen und es sei etwas komisch gewesen, da es im Vertrag um Immobilien gegangen sei, obwohl die Berufungsbeklagte nichts mit Immobilien zu tun habe. Er habe neben der Berufungsbeklagten noch eine Immobilienfirma, welche damals Immobilien in R. verkauft habe, damit hätten aber weder der Berufungskläger noch C. etwas zu tun gehabt. Auf entsprechende Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, dass es beim Beratervertrag nur um Masken gehe.