23. April 2020 um 16.46 Uhr einen Scan des nun ebenfalls durch D. unterzeichneten Beratervertrags an den Berufungskläger zurück. Um 16.47 Uhr schrieb dieser: "HRB Auszug". Um 16.57 Uhr sandte C. den gewünschten Auszug aus dem Handelsregister F. bezüglich der Y. GmbH. Am 24. April 2020 um 06.40 Uhr sandte C. dem Berufungskläger einen Screenshot, aus dem ersichtlich ist, dass die Zahlung an den Berufungskläger in Höhe von EUR 5'000.− erfolgreich war. Um 09.23 Uhr sandte der Berufungskläger C. einen nicht unterzeichneten Vertragsentwurf des S.-Vertrags. C. schrieb um 09.41 Uhr: Passt Mach bitte fertig