Der WhatsApp-Korrespondenz lässt sich überdies Folgendes zum Zustandekommen des Beratervertrags entnehmen: Am 22. April 2020, 20.40 Uhr, schrieb der Berufungskläger: "Mit welcher Frima mache cih den besagten Beratervertrag. Firma bitte". C. erwiderte um 21.26 Uhr: "Y. GmbH [Adresse]". Um 21.35 Uhr schickte der Berufungskläger den durch ihn unterzeichneten und auf den 1. April 2020 datierten Beratervertrag (ein PDF mit dem Namen "00000744-Bertarever- trag_PS_[C.]_01.04.2020"). Nach Unterhaltungen über Zertifikate sandte C. am 4 2024