am 27. April 2020 um 13.44−13.46 Uhr schickte C. dem Berufungskläger verschiedene Infos über Immobilien in M.; weiter übermittelte der Berufungskläger − ohne weiteren Kontext − einzelne Weblinks zu Nachrichten über den Immobilienmarkt (Mitteilungen vom 25. März 2020, 13.01 Uhr; 26. März 2020, 10.17 Uhr; 1. April 2020, 05.04 Uhr; 16. April 2020, 09.07 Uhr); am 1. Mai 2020, 10.46 Uhr, schickte C. dem Berufungskläger ein über zweihundertseitiges Wohnportfolio zu Liegenschaften in Deutschland. 3 2024