fungsklägers vom 18. März 2020, 14.17−15.57 Uhr; "[C.], ich brauche die Angaben zu den Einheiten in [R.]" am 19. März 2020, 14.14 Uhr; am 20. März 2020, 15.25−15.26 Uhr, schrieb der Berufungskläger: "Baulastenverzeichnis, Mietgarantie in den Kaufvertrag, Protokoll der letzten WEG Versammlungen, Baubeschreibung, aktueller Renovierungsstand der Einheiten, Alle diese Informationen fehlen zu [R.], Bitte nachreichen"; am 27. März 2020 um 15.35 Uhr schickte der Berufungskläger C. ein Factsheet über Mietwohnungen in T.; am 27. April 2020 um 13.44−13.46 Uhr schickte C. dem Berufungskläger verschiedene Infos über Immobilien in M.;