1 2024 2.2. Der Berufungskläger bestreitet eine Simulation. Er beanstandet die aus seiner Sicht falsche Beweiswürdigung des Kantonsgerichts und macht eine Verletzung seines Rechts auf Beweis geltend, da das Kantonsgericht nur wenige der durch ihn offerierten Beweise abgenommen habe. 2.3. Die Berufungsbeklagte bringt vor, das Kantonsgericht habe den Sachverhalt richtig gewürdigt und zu Recht auf eine Simulation erkannt. Beweisfehler würden keine vorliegen.