2. Es ist unbestritten, dass zwischen den Parteien ein Beratervertrag abgeschlossen wurde, in dem sich die Berufungsbeklagte zur Zahlung von EUR 200'000.− verpflichtete, dass diese insgesamt EUR 50'000.− an den Berufungskläger überwies und die offenen EUR 150'000.− nicht zahlte. Der Berufungskläger fordert diese EUR 150'000.− aus dem Beratervertrag. Die Berufungsbeklagte bestreitet diese Forderung mit der Begründung, der Beratervertrag sei simuliert gewesen. 2.1. Das Kantonsgericht bejahte nach durchgeführtem Beweisverfahren die Simulation des Beratervertrags und wies die darauf gestützte Forderungsklage entsprechend ab.