{"Signatur": "SH_OG_001", "Spider": "SH_OG", "Datum": "2024-06-28", "PDF": {"Datei": "SH_OG/SH_OG_001_10-2023-3_2024-06-28.pdf", "URL": "https://obergerichtsentscheide.sh.ch/CMS/get/file/09ffdafc-c85b-4b8e-8d69-bb9437d08d1a", "Checksum": "18ece8688dde45b18e0e0d36764421dd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["10/2023/3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schaffhausen Obergericht 28.06.2024 10/2023/3"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schaffhouse Obergericht 28.06.2024 10/2023/3"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Sciaffusa Obergericht 28.06.2024 10/2023/3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schaffhausen Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schaffhouse Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Sciaffusa Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Simulation – Art. 18 Abs. 1 OR. | Wer sich auf die Simulation eines Rechtsgesch&auml;fts beruft, tr&auml;gt daf&uuml;r die objektive und subjektive Beweislast. Die W&uuml;rdigung der verschiedenen Beweismittel (u.a. Vertr&auml;ge, WhatsApp- und E-Mail-Korrespondenz, Zahlungseing&auml;nge, Parteibefragungen) f&uuml;hrt zum Ergebnis, dass das Rechtsgesch&auml;ft, gest&uuml;tzt auf welches geklagt wurde, simuliert und damit unwirksam ist (E. 4 ff.).\n\n&nbsp;\n\nOGE 10/2023/3 vom 28. Juni 2024\n\n&nbsp;\n\nKeine Ver&ouml;ffentlichung im Amtsbericht"}], "ScrapyJob": "446973/57/2078", "Zeit UTC": "31.01.2026 02:17:32", "Checksum": "b08258849ebd64550f4f1f0179f04dfc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schaffhausen Obergericht 28.06.2024 10/2023/3\nRegeste:\nSimulation – Art. 18 Abs. 1 OR. | Wer sich auf die Simulation eines Rechtsgesch&auml;fts beruft, tr&auml;gt daf&uuml;r die objektive und subjektive Beweislast. Die W&uuml;rdigung der verschiedenen Beweismittel (u.a. Vertr&auml;ge, WhatsApp- und E-Mail-Korrespondenz, Zahlungseing&auml;nge, Parteibefragungen) f&uuml;hrt zum Ergebnis, dass das Rechtsgesch&auml;ft, gest&uuml;tzt auf welches geklagt wurde, simuliert und damit unwirksam ist (E. 4 ff.).\n\n&nbsp;\n\nOGE 10/2023/3 vom 28. Juni 2024\n\n&nbsp;\n\nKeine Ver&ouml;ffentlichung im Amtsbericht\n\n5.2. Weiter liegt eine Vereinbarung zwischen der Berufungsbeklagten und der\nZ. AG, vertreten durch den Berufungskläger vor, vorgedruckt datiert am 23. April\n2020 (nachfolgend: S.-Vertrag). Darin wird festgehalten, dass die Berufungsbeklagte plant, Schutzausrüstung zu erwerben und an B. ([…] oder via eingeschaltete\nVertragspartner wie z.B. die S.-Gruppe) zu veräussern. Die Z. AG erhielt den Auftrag, Kontakte zur Vermittlung an B. herzustellen. Für eine erfolgreiche Vermittlung,\ndie zum Abschluss eines Kaufvertrags zwischen B. und der Berufungsbeklagten\nführe, erhalte die Z. AG eine Gewinnbeteiligung des nachgewiesenen Gewinns in\nHöhe von netto 25% als Honorar für die Vermittlungsleistung.\n\n5.3. Die eingereichte WhatsApp-Korrespondenz zwischen dem Berufungskläger\nund C., Mitarbeiter der Berufungsbeklagten und Sohn des Geschäftsführers der\nBerufungsbeklagten D., referenziert verschiedentlich Themen aus dem Immobilienbereich: In der ersten Nachricht von C. vom 12. Februar 2020, 17.55 Uhr, ging\nes um Lagepläne, Wohnungen und die Grundbücher zu den einzelnen Wohnungen; am 13. Februar 2020, 19.49 und 21.27 Uhr, schickte der Berufungskläger C.\nden Kontakt eines Architekten und eines Notariatsbüros; \"Wohneinehiten\", \"Baulastenverzeichnis, Mietgarantie in den Kaufvertrag\", \"Baubeschreibung\", \"aktueller\nRenovierungsstand der Einheiten\" waren Gegenstand der Nachrichten des Berufungsklägers vom 18. März 2020, 14.17−15.57 Uhr; \"[C.], ich brauche die Angaben\nzu den Einheiten in [R.]\" am 19. März 2020, 14.14 Uhr; am 20. März 2020,\n15.25−15.26 Uhr, schrieb der Berufungskläger: \"Baulastenverzeichnis, Mietgarantie in den Kaufvertrag, Protokoll der letzten WEG Versammlungen, Baubeschreibung, aktueller Renovierungsstand der Einheiten, Alle diese Informationen fehlen\nzu [R.], Bitte nachreichen\"; am 27. März 2020 um 15.35 Uhr schickte der Berufungskläger C. ein Factsheet über Mietwohnungen in T.; am 27. April 2020 um\n13.44−13.46 Uhr schickte C. dem Berufungskläger verschiedene Infos über Immobilien in M.; weiter übermittelte der Berufungskläger − ohne weiteren Kontext −\neinzelne Weblinks zu Nachrichten über den Immobilienmarkt (Mitteilungen vom 25.\nMärz 2020, 13.01 Uhr; 26. März 2020, 10.17 Uhr; 1. April 2020, 05.04 Uhr; 16. April\n2020, 09.07 Uhr); am 1. Mai 2020, 10.46 Uhr, schickte C. dem Berufungskläger ein\nüber zweihundertseitiges Wohnportfolio zu Liegenschaften in Deutschland.\n\n3\n2024\n\nHervorzuheben sind weiter folgende Nachrichten: Eine Sprachmitteilung vom\n30. April 2020, 20.42 Uhr − dem Tag an dem die zweite Rate gemäss Beratervertrag hätte überwiesen werden sollen − (C.: \"Wegen Zahlung mach dir echt gar\nkeine Sorgen, weil ich wie vereinbart, weisst du wir haben ja gesprochen, dass ich\nbis dahin bis dato einfach eine Bestellung hab, jetzt ohne Scheiss wir nehmen hier\nden Donnerstag, sagt er: Herr [C.], sie bekommen das und das und das, ist das\nGeld einfach mal sofort bei dir. Ich habe das Geld auf dem Konto, und wir haben\nja eben auch gesagt: 5'000, scheissegal ob ich bekomme oder nicht bekomme, ist\ndas Ding weg, aber bei den anderen Summen zumindest mündliche Bestätigung,\nweisst du, dass er mich anruft oder sagt: Herr [C.], geht klar. Kein unterschriebener\nVertrag, das ist mir egal, aber zumindest eine Bestätigung, es sind immerhin weisst\ndu 50'000 Euro und wenn ich irgendetwas dafür habe mach ich es super gerne\n[X.]. Ich hoffe, dass du das verstehst, weil heute Morgen sass ich da und überlegte,\nok schick ich das jetzt raus, aber weisst du, fairerweise würdest du es auch nicht\nmachen, du würdest sagen: [C.] pass mal auf, erstmal mach mal deinen Job zu\nEnde und dann läuft das. Scheiss auf die 5'000, aber ich hoffe, dass die Bestellung\nkommt, weil ich eigentlich alles organisiert und vorbereitet hab, dass es auch funktioniert. […]\"). Eine Mitteilung vom Samstag, 2. Mai 2020, 20.40 Uhr (Berufungskläger: «und sende mir den Nachweis, dass du mir die 45 K gezahlt hast. Sende\ndir eh morgen die RG») in Verbindung mit der darauffolgenden Mitteilung von C.\nvom 20.43 Uhr (\"Am Monat. Da kommt mit Sicherheit auch die Bestätigung von\n[S.]\"). Nachrichten von C. vom 22. Mai 2020, 20.48 Uhr, (\"[…] Beratervertrag? Du\nhast nicht abgeliefert wie versprochen. Und ich habe 50K überwiesen […]\"), und\n26. Mai 2020, 10.20 Uhr, (\"Dein Scheiss Beratervertrag ärgert mich auch unmöglich. Ich habe dir genauso vertraut und habe kein Auftrag von [S.] bekommen und\nzahle 200k. Bis her habe ich nur Arbeit mit dir gehabt und an dich Geld bezahlt.\nHabe ich dir die Schuld gegeben für [S.] oder sonst was. Nein. Ich halte meine\nFresse und übernehme dafür die Verantwortung. Und du sprichst mit mir wie mit\neine Nutte und gibts mir die Schuld. Ich habe dir auch vertraut und zahle jetzt 200k\nwofür? […]\").\n\n"}