4.2. Die "Stiftung Y. Schaffhausen" ist eine Stiftung mit Sitz in A. […]. Ob die von der Stiftung geführte X. ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe ist, kann offengelassen werden. Der "X." selbst kommt indes keine eigene Rechtspersönlichkeit zu, und sie ist entsprechend weder partei- noch prozessfähig. Möchte ein Dritter Ansprüche gegen die X. erheben, hat er die Ansprüche gegen die "Stiftung Y. Schaffhausen" geltend zu machen. Verwendet die "Stiftung Y.