Diese Grundsätze gelten auch im Berufungsverfahren gegen Entscheide im vereinfachten Verfahren (OGE 10/2022/1 vom 29. November 2022 E. 1.2). 2. Die Berufungsklägerin macht zunächst geltend, dass die Kündigung vom […]. August 2022 entgegen dem angefochtenen Urteil missbräuchlich erfolgt sei.