3.1. Das dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegende Schlichtungsgesuch wurde in Sachen "Y-gemeinschaft, Z. & X. gegen A. und B." eingereicht. Als Betreff wurde "Auftrag der Y-gemeinschaft Z. & X., betreffend Projekt V. in O., für A. und B., O." aufgeführt. Die Y-gemeinschaft wurde im Gesuch durchgehend als "Klägerin" bezeichnet. Unterschrieben wurde das Schlichtungsgesuch nur durch den Berufungskläger, welcher sich in der Einleitung als freischaffender […] der Y-gemein- schaft Z. & X. bezeichnete. Das Schlichtungsgesuch ist somit hinsichtlich der Identität der klagenden Partei an sich klar. Als Klägerin genannt wurde die Y-gemein- schaft.