X. resp. die Y-gemeinschaft Z. und X. (nachfolgend Y-gemeinschaft) soll diverse Leistungen für A. und B. in O. erbracht haben. Nachdem A. und B. die durch die Y- gemeinschaft ausgestellte Rechnung nicht bezahlt hatten, wurde ein Schlichtungsgesuch in Sachen "Y-gemeinschaft, Z. & X. gegen A. und B." eingereicht. Nach erfolglosem Schlichtungsverfahren stellte das Friedensrichteramt Schaffhausen der "Y-gemeinschaft Z. & X., c/o X." die Klagebewilligung aus.