Wird ein Schlichtungsgesuch im Namen einer einfachen Gesellschaft eingereicht, kann anschliessend nicht ein Gesellschafter allein Klage erheben. Eine Parteiberichtigung ist nicht möglich. Überspitzter Formalismus liegt nicht vor, ist doch die korrekte Parteibezeichnung Aufgabe der klagenden Partei (E. 4). OGE 10/2022/17 vom 7. November 2023 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht Sachverhalt