2023 Parteiberichtigung; Parteiwechsel – Art. 83 ZPO. Steht die Identität einer Partei von Anfang an eindeutig fest und ist lediglich deren Benennung fehlerhaft oder ungenau, ist eine bloss formelle Berichtigung der Parteibezeichnung möglich. Andernfalls liegt der untaugliche Versuch eines Parteiwechsels vor (E. 4).