zunächst einzeln zu beraten, um später gemeinsame Elterngespräche zu ermöglichen. Sollte sich jedoch innerhalb eines halben bis eines Jahres abzeichnen, dass notwendige Entscheidungen betreffend X. nicht angemessen kooperativ getroffen werden könnten, weil die Eltern zu keiner Einigung kommen, empfehlen die Sachverständigen, das Sorgerecht auf den Berufungsbeklagten zu übertragen.