Die Sachverständigen empfehlen daher, in den anderen Bereichen (als dem Aufenthaltsort) ein gemeinsames Sorgerecht zu belassen. Konkret werde eine Mediation zwischen den Eltern angeraten, um Themen zu besprechen, die die Entwicklung und Förderung von X. betreffen, und um eventuelle Vorwürfe und Befürchtungen hören zu können. Darauf werde sich wohl aber die Berufungsklägerin aktuell nicht einlassen. Zur Vorbereitung einer gemeinsamen Mediation seien die Eltern 8 2024