Betreffend die anderen Kriterien innerhalb der elterlichen Sorge wie Entscheidungen in Bezug auf schulische oder medizinische Belange, Impfungen, Krankenhausaufenthalte etc. gehen die Sachverständigen davon aus, dass die Eltern mit Hilfe mediativer Gespräche in die Lage kommen könnten, sich hier zu einigen. Grundsätzlich schienen die Eltern die gleichen Ziele betreffend X.' Entwicklung zu haben. Die Sachverständigen empfehlen daher, in den anderen Bereichen (als dem Aufenthaltsort) ein gemeinsames Sorgerecht zu belassen.