Fehlt jegliche Kommunikation zwischen den Eltern, kann das Wohl des Kindes durch die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht gewährleistet werden. Das gemeinsame Sorgerecht setzt voraus, dass die Eltern in den wichtigsten Fragen, die das Kind betreffen, ein Mindestmass an Übereinstimmung erzielen und zumindest in der Lage sind, bis zu einem gewissen Grad zu kooperieren. Ist dies nicht der Fall, stellt die gemeinsame elterliche Sorge fast zwangsläufig eine Belastung für das Kind dar, die sich noch verschärft, sobald das Kind merkt, dass seine Eltern sich nicht einig sind.