von X. bei Z. sei und verpflichtete Y., X nach den Sommerferien 2022 wieder in die öffentliche Schule in A. zu schicken. Dagegen erhob Y. Berufung ans Obergericht und beantragte unter anderem, X. sei unter ihre Obhut zu stellen und der Wohnsitz von X. sei bei ihr festzusetzen. Z. erhob Anschlussberufung und beantragte unter anderem, X. sei unter seine alleinige Sorge und Obhut zu stellen.