OGE 10/2022/16 und 10/2022/18 vom 7. Juni 2024 (Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde in Zivilsachen trat das Bundesgericht mit Entscheid Nr. 5A_458/2024 vom 15. Juli 2024 nicht ein.) Keine Veröffentlichung im Amtsbericht Sachverhalt Y. und Z. heirateten im Jahr 2013. Sie sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern von X., geb. anfangs 2015. Ende 2017 wurde der eheliche Haushalt aufgelöst. Im Februar 2019 schlossen Y. und Z. eine aussergerichtliche Getrenntlebensvereinbarung.