Zu den im Mai und Juli 2020 erfolgten Vorsprachen von Vertretern des Hochbauamts bei der Berufungsklägerin behauptet sie sodann zwar, es sei offensichtlich darum gegangen, die Berufungsklägerin, welche ihre Rechte geltend gemacht habe und nach Ansicht des Berufungsbeklagten "extrem billig eingemietet" gewesen sei, als Vermieterin (recte: Mieterin) loszuwerden. Inwiefern daraus trotz des vom Kantonsgericht aufzeigten Hintergrunds des bevorstehenden Eintritts von Z. ins Pensionsalter auf ein relevantes Indiz für eine Vergeltungskündigung zu schliessen sei, zeigt sie jedoch nicht auf.