Der Kanton Schaffhausen handelt durch seine Behörden und Organe. Das Hochbauamt des Kantons Schaffhausen ist die für den Hochbau zuständige Dienststelle des Kantons. Eine vom Leiter des Hochbauamts unterzeichnete und mit dem Briefkopf des Kantons Schaffhausen versehene Vollmacht, welche die Leiterin und eine Mitarbeiterin des Rechtsdienstes des Baudepartements zur prozessualen Vertretung des "Hochbauamts des Kantons Schaffhausen" ermächtigt, kann den Kanton Schaffhausen im Mietprozess um eine kantonale Liegenschaft gültig vertreten (E. 3.1).