3.1.3. An den kantonsgerichtlichen Akten liegt eine von C., Kantonsbaumeister, und D., Immobilienverantwortlicher, unterzeichnete Vollmacht vom 28. März 2022. Mit dieser Vollmacht werden unter anderem B., Leiterin Rechtsdienst des Baudepartements, sowie A., Mitarbeiterin im Rechtsdienst des Baudepartements, bevollmächtigt, das Hochbauamt des Kantons Schaffhausen in der Sache "betreffend Anfechtung Kündigung/Mieterstreckung Mieterverhältnisse […]" gerichtlich und aussergerichtlich zu vertreten. Zwar weist die Berufungsklägerin zu Recht darauf hin, dass das Hochbauamt an sich nicht parteifähig ist (vgl. vorhergehende E. 3.1.2).