1 2023 Nach durchgeführtem Schlichtungsversuch beantragte die X. AG beim Kantonsgericht Schaffhausen die Aufhebung der Kündigungen und eventualiter die Erstreckung der Mietverhältnisse um sechs Jahre. Das Kantonsgericht wies die Klage mit Urteil vom 27. Juni 2022 vollumfänglich ab. Eine von der X. AG hiergegen erhobene Berufung wies das Obergericht ab und bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts. Aus den Erwägungen