Aus den Screenshots (Gesprächsverlauf auf dem linken Screenshot sowie Mini- Ansichten verschiedener Baustellenbilder auf dem rechten Screenshot) ergibt sich aber, dass am 1. Juli 2021 – und somit deutlich nach dem behaupteten Zeitpunkt der letzten Arbeiten – die nächste (Bild-)Nachricht an den gleichen Empfänger verschickt wurde, woraus sich ergibt, dass die Korrespondenz der beiden Personen auch andere Baustellen betraf. Die WhatsApp-Nachricht allein ist damit selbst angesichts des herabgesetzten Beweismasses nicht aussagekräftig genug, um Arbeiten im Juni 2020 an Haus C. glaubhaft zu machen.